Gesetzliche Verordnungen
Informationen zur Altölverordnung:
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren:
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten!
Sind Sie Verbraucher im Sinne des §13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (TTW-Offroad, Gewerbering 1, 25469 Halstenbek) abgeben bzw. einschicken. Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken, beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. ( www.bmu.de )
Informationen zur Altgeräteverordnung:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksenden.
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.